Erfahrung

Ausbildung und Berufserfahrung von Frau Dr. Andrea Fechner

seit 2021 Zusätzlich Herausgeberin der Plattform-Compliance
seit 2012 Selbständig als Compliance-Beraterin, überwiegend tätig für mittelständische Finanzdienstleister, Wertpapierfirmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsdienstleister
2009 bis 2011 Bereichsleiterin in der HASPA-Gruppe, verantwortlich für die Strategie der Gruppe, für ausgewählte Rechts- und regulatorische Themen sowie für die Berichterstattung an die Aufsichtsorgane der Gruppe
2010 bis 2011 Mitglied im Aufsichtsrat einer kleinen Regionalbank
2006 bis 2009 Geschäftsführerin und Generalbevollmächtigte in mehreren Gesellschaften der MPC Capital Gruppe – mehrheitlich von der BaFin beaufsichtigte Finanzdienstleister mit einer Erlaubnis nach dem KWG – dabei verantwortlich für die Umsetzung der regulatorischen Anforderungen, für Compliance, für die Verbesserung von Geschäftsprozessen und für Risikomanagement
2004 bis 2006 Abteilungsleiterin in der HSH Nordbank mit den Schwerpunkten Berichterstattung an den Aufsichtsrat, ausgewählte BaFin-relevante Themen, Corporate Governance und Unter­stützung des Vorstands bei Sonderthemen
2001 bis 2004 Beraterin und Projektleiterin in der Strategie­beratung McKinsey & Company mit Projekten vor allem in den Bereichen Strategie und Risikomanagement in Banken
1996 bis 2000 Promotion in Physik an den Universitäten Hamburg und Genua
1991 bis 1996 Studium der Physik an der Universität Hamburg

Ausgewählte Projekte und Aufträge

  • Unterstützung von Unternehmen bei der strategischen Entscheidung, ob für die geplante Geschäftstätigkeit eine eigene BaFin-Erlaubnis sinnvoll ist – dies bisher konkret u.a. in den Bereichen Anlageberatung und Anlagevermittlung, Factoring, Verwaltung von Fonds. Dabei auch Erläuterung der Voraussetzungen für eine BaFin-Erlaubnis, Schätzung des einmaligen Aufwands für den Erlaubnisantrag, Erläuterung der im Tagesgeschäft zu erfüllenden (finanzmarkt-)regulatorischen Anforderungen und Schätzung des damit verbundenen Aufwands sowie Diskussion von Alternativen.
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Beantragung einer BaFin-Erlaubnis – bisher konkret Unterstützung Anträge für u.a. Anlageberatung und Anlagevermittlung, Finanzportfolioverwaltung, kollektive Vermögensverwaltung als Kapitalverwaltungsgesellschaft, Zahlungsdienste. Dabei auch Unterstützung der Unternehmen bei der erstmaligen Umsetzung der mit der BaFin-Erlaubnis verbundenen (finanzmarkt-)regulatorischen Anforderungen, insbesondere bei der Erstellung eines Organisationshandbuches sowie bei der Schulung der Mitarbeiter.
  • Unterstützung von Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen, insbesondere bei der Weiterentwicklung und Dokumentation der Prozesse sowie bei der Ausbildung der Mitarbeiter hinsichtlich der in den Prozessen zu beachtenden (finanzmarkt-)regulatorischen Anforderungen.
  • Laufende Unterstützung des Compliance-Beauftragten bei der Umsetzung neuer oder geänderter (finanzmarkt-)regulatorischer Anforderungen für verschiedene Vermögensverwalter, ein Factoringunternehmen und ein Zahlungsinstitut. Dabei auch Anpassung von Prozessen und Schulung der Mitarbeiter.
  • Laufende Unterstützung des Geldwäschebeauftragten bei der Weiterentwicklung interner Sicherungsmaßnahmen und der Umsetzung neuer geldwäscherechtlicher Vorgaben für verschiedene Vermögensverwalter, ein Factoringunternehmen und ein Zahlungsinstitut
  • Regelmäßige Pflege und Weiterentwicklung des Organisationshandbuches für verschiedene Vermögensverwalter und Schulung der Mitarbeiter hinsichtlich neuer oder geänderter Inhalte des Organisationshandbuches.
  • Durchführung von Schulungen für Geschäftsleitung, Compliance-Beauftragte und Mitarbeiter von Anlagevermittlern und Vermögensverwaltern bezüglich der Einhaltung der so genannten Wohlverhaltensregeln nach dem WpHG, jeweils zugeschnitten auf die Geschäftsmodelle der Unternehmen und den Teilnehmerkreis.
  • Unterstützung von Unternehmen bei der Behebung von Feststellungen aus Prüfungen der Internen Revision oder des Wirtschaftsprüfers, dafür Anpassung von Prozessen inkl. deren Dokumentation, Anpassung des Organisationshandbuches, Schulung der Mitarbeiter und bei besonders umfangreichen Feststellungen auch Übernahme des Projektmanagements.
  • Vorbereitung von Unternehmen auf Prüfungen durch die Interne Revision oder den Wirtschaftsprüfer, teilweise in Form von Workshops mit der Geschäftsleitung und dem Compliance-Beauftragten, teilweise in Einzelgesprächen mit von der Prüfung betroffenen Mitarbeitern.
  • Unterstützung der Internen Revision eines Konzerns bei der Prüfung der Prozesse in einer Tochtergesellschaft, die die Finanzportfolioverwaltung erbringt, hinsichtlich der Einhaltung der (finanzmarkt-)regulatorischen Anforderungen.